There is joy in WORK

Henry Ford

Wirtschaftsdienste und Arbeitsdienste dienen dem gemeinsamen Kennenlernen und der Förderung der Gemeinschaft, indem anstehende Vereinsaufgaben gemeinsam ausgeführt werden. Die Dienste entlasten den Vereinsetat, da diese ansonsten anderweitig beauftragt und finanziert werden müssten.

Hauptsächlich dienen die Dienste zur Pflege der Vereinsanlage und der Durchführung von Clubabenden, an denen das Clubheim geöffnet ist und eine Bewirtung angeboten wird.

Ferner werden Dienste zur Organisation und Durchführung von Vereinsveranstaltungen benötigt.

Allgemeine Regeln:

  • Informationen, wann Arbeitsdienste benötigt oder Clubabende veranstaltet werden, werden rechtzeitig vor den jeweiligen Terminen vom Vorstand bekannt gegeben. Entsprechende Listen werden am Clubheim ausgehangen oder Ankündigungen/Abfragen per email durchgeführt.
  • Clubabende werden an Wochentagen mit zu erwartender, hoher Platzbelegung ausgerichtet. Bevorzugt werden hierzu Termine genutzt, an denen kein Mannschaftstraining stattfindet, um nicht einzelne Mannschaften zu bevorzugen.
  • Für die Bewirtung bei Regionalliga-/Oberligaspielen oder bei Vereinsveranstaltungen werden separate Dienste benötigt, die rechtzeitig angekündigt werden.
  • Für Dienste wird ein Ansprechpartner bekannt gegeben, der bei Fragen oder Problemen kontaktiert werden kann.
  • Jedes aktive Mitglied der Tennisabteilung, das zu Jahresbeginn 16 Jahre alt ist, muss 7 Arbeitsstunden leisten. Ab 70 Jahre müssen keine Arbeitsstunden mehr geleistet werden.
  • Grundsätzlich ist jedes Mitglied für das Leisten seiner Arbeitsstunden selbst verantwortlich.
  • Die Dienste werden i.d.R. von mehreren aktiven Mitgliedern geleistet, die für den jeweiligen Dienst verantwortlich sind. Die Dienstleistenden organisieren sich eigenständig, welche Arbeiten durchgeführt (Arbeitsdienst) bzw. welche Speisen (Bewirtungen) zubereitet/angeboten werden. Die Dienstleistenden sollten bezüglich Erfahrung mit Diensten gemischt sein und neu hinzugekommenen Mitgliedern einen guten Einstieg in die Vereinsgemeinschaft zu ermöglichen (es sollte vermieden werden, dass nur dienstunerfahrene Mitglieder zusammen einen Dienst leisten).
  • Die geleisteten Stunden müssen auf dem dafür vorgesehenen Formular (neben dem Briefkasten) vermerkt werden. Ein Buch befindet sich in dem Schreibpult an der Infotafel und ein weiteres Buch an der Theke im Clubheim.
  • Mitglieder, die statt des Arbeitsdienstes lieber den geldlichen Gegenwert zahlen möchten (16 -22 Jahre, 6€/h, ansonsten 12€/h), teilen das dem Vorstand mit und sind dann von den Diensten befreit.
  • Sollte ein Mitglied nachträglich feststellen, dass es ihm doch nicht möglich ist, den zugesagten Dienst zu leisten, sollte es für Ersatz sorgen bzw. den jeweiligen Ansprechpartner rechtzeitig informieren, damit für Ersatz gesorgt werden kann.
  • Neumitglieder sind im Beitrittsjahr von Diensten befreit. Dies gilt bei Neueintritt ab September für das Rest- und das Folgejahr.
  • Vorstandsarbeit entbindet von der Pflicht zum Dienst.
  • Übernahme von Sonderaufgaben entbindet ebenfalls von der Pflicht zum Dienst (z.B. Vorbereitung DjK Heft, Betreuung der DjK Internetseite, kostenlose Trainingsbetreuung von Schulklassen oder Kindergartenklassen, Reparaturen an und Instandhaltung der Wasserversorgung, uvm.)