Trainingsregeln

Das Jugendtrainingsangebot soll es interessierten Kindern ermöglichen, den Tennissport auszuüben. Die DjK-Mömbris bietet hierzu nicht nur vereinsinterne Möglichkeiten an, sondern ermöglicht es durch gezielte Angebote, den Tennissport auch an der Grundschule, im Kindergarten und im Rahmen von Veranstaltungen des Marktes Mömbris, wie z.B. den Ferienspielen oder bei dem Familientag auszuüben.

Ziel ist es hierbei, Kinder für den Tennissport im Verein zu begeistern und ihre spielerische Entwicklung im Verein zu fördern.

Allgemeine Trainingsregeln:

  1. An dem DjK Vereinsjugendtraining dürfen interessierte Kinder eine Sommer- oder Wintersaison teilnehmen, ohne Vereinsmitglied zu sein. Es fallen dann lediglich die Trainingsgebühren an. Darüber hinaus ist eine Vereinsmitgliedschaft notwendig.
  2. Die Teilnahme an einer Gruppentrainingsstunde „zur Probe“ ist nicht vorgesehen. Für Probetraining sind entsprechende Schnuppertrainings-angebote wahrzunehmen.
  3. Das Sommertraining umfasst i.d.R. 16 Einheiten und das Wintertraining 22 Einheiten.
  4. Zur Trainingsplanung ist eine Anmeldung bis spätestens 2 Wochen vor der jeweiligen Trainingssaison notwendig, um die Trainingsgruppen und die Hallenbelegung abstimmen zu können. Bei einer späteren Anmeldung kann eine Zuordnung lediglich auf bereits festgelegte Termine und Gruppen erfolgen.
  5. Mit jeweiligem Trainingsbeginn werden die voraussichtlichen Kosten dem Trainierenden bekannt gegeben.
  6. An dem Jugendtraining können junge Erwachsene bis einschließlich 22 Jahren* teilnehmen.

Trainingsdauer und Gruppengröße:

Die Trainingsdauer und Gruppengröße richtet sich nach dem Alter der Trainierenden und dem Trainingsangebot (Jüngstentraining, Breitensporttraining, Fördertraining).

  1. Jüngstentraining: 4 – 6 Trainierende; Dauer: 1 h (bei Bedarf wird die Trainingsdauer verkürzt)
  2. Breitensporttraining: 3 – 5 Trainierende; Dauer 45 Minuten – 75 Minuten. Angestrebt wird ein einstündiges Training einer 4er Gruppe.
  3. Fördertraining (B- oder A- Trainer): 3 – max. 4 Trainierende; Dauer 1 h. Angestrebt wird ein einstündiges Training einer 3er Gruppe.

Trainingsausfall:

  1. Ein Trainer-bedingter Ausfall wird an einem Ersatztermin nachgeholt. Alternativ wird ein Ersatztrainer vom Trainer organisiert. Ist beides nicht möglich, wird die Stunde nicht abgerechnet. Der Trainer informiert die Tennisschüler über den Ausfall.
  2. Tennisschüler-bedingter Ausfall
    • ist aus einer Gruppe mindestens ein Tennisschüler anwesend, gilt die Stunde als gegeben.
    • fällt eine Trainingsstunde aus, bei der kein Tennisschüler anwesend ist und die keine Randstunde ist, so gilt diese als gegeben und wird nicht nachgeholt.
    • Randstunden (erste oder letzte Trainerstunde an dem Trainingstag) können aus Kulanzgründen nachgeholt werden, wenn die Tennisschüler ihre Abwesenheit rechtzeitig angekündigt haben und der Trainer entsprechend später anreisen bzw. eher den Trainingstag beenden kann.
  3. Wetterbedingter Ausfall
    • Bei dauerhaft schlechter Wetterprognose (Dauerregen) wird das Training durch den Trainer abgesagt. Die Stunden werden nicht abgerechnet. Der Trainer informiert die Tennisschüler über den Ausfall.
    • Bei unklarer Wetterprognose (Schauerwetter) ist der Trainer zu Trainingsbeginn auf der Anlage. Kann kein Training gegeben werden, wird das Training durch den Trainer abgesagt. Der Trainer informiert die Tennisschüler über den Ausfall. Abgesagte Stunden werden nicht abgerechnet.
    • Bei wetterbedingtem Trainingsabbruch wird die angebrochene Trainingseinheit abgerechnet.

Trainingsabrechnung:

  1. Die Abrechnung erfolg stundengenau und unter Berücksichtigung des jeweiligen Trainersatzes. Der Trainersatz richtet sich nach der Trainerausbildung (C-, B-, A-Trainer) und dem Grad der beruflichen Ausübung.
  2. Bei dem Hallentraining werden die bereits vergünstigten Kosten der früheren Stunden bis 17:00 Uhr und ab 17:00 Uhr über alle Wochenstunden gemittelt, der Durchschnittswert durch die Anzahl der Trainierenden pro Gruppe geteilt und mit der Anzahl der Trainingseinheiten multipliziert.Bsp.: 16 € Durchschnittskosten / 4 Trainierende x 22 Einheiten
    = 88 € pro Trainierendem
  3. Die Pauschalkosten fÌr die gemeindlichen Hallen (aktuell 30 € für die gesamte Wintersaison) werden durch die Anzahl der Trainierenden pro Gruppe geteilt.
  4. Die Trainingsabrechnung erfolgt monatlich über die DjK Mömbris. Die Trainer stellen dem Kassierer der DjK Mömbris ihre geleisteten Trainingsstunden monatlich in Rechnung.
  5. Fällt ein Tennisschüler krankheitsbedingt über einen längeren Zeitraum von min. 4 Wochen aus, so werden entsprechend weniger Einheiten verrechnet. Ist die Verletzung nicht offensichtlich, ist eine Bestätigung durch einen Arzt erforderlich.
  6. Ein späterer Einstieg während der verbleibenden Trainingssaison ist möglich, wenn die übrigen Trainierenden und der Trainer dem zustimmen und die Spielstärke entsprechend dem Gruppenstand ist. Die Kosten werden entsprechend dem jeweiligen Zeitraum und der Gruppenstärke verrechnet oder im Breitensport, sofern möglich, die Trainingsstunde entsprechend verlängert.
  7. Ein früherer Ausstieg aus dem Jugendtraining ist möglich, die Kosten sind jedoch für die entsprechende Sommer- oder Wintersaison voll zu entrichten. Im Breitensportbereich kann, sofern möglich, bei einer 4er oder 5er Gruppe auf Kulanz die Trainingszeit verkürzt werden und der Ausstieg unentgeltlich erfolgen.
  8. Vierzehntägiges Training eines Gruppenmitglieds ist möglich, wenn die übrige Gruppe und der Trainer dem zustimmten. Die Kosten werden entsprechend der jeweiligen Gruppenstärke verrechnet.

Der Vorstand
(März 2015)